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   OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 109/10   

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OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 109/10 (https://dejure.org/2012,2925)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.01.2012 - 10 LB 109/10 (https://dejure.org/2012,2925)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Januar 2012 - 10 LB 109/10 (https://dejure.org/2012,2925)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Handeln eines Antragsstellers ohne Schuld i.S.d. Art. 44 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 bei fehlender Möglichkeit zur Verhinderung des Irrtums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO 2419/2001 Art. 44 Abs. 1 /EG
    Handeln eines Antragsstellers ohne Schuld i.S.d. Art. 44 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 bei fehlender Möglichkeit zur Verhinderung des Irrtums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Handeln eines Antragsstellers ohne Schuld i.S.d. Art. 44 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 bei fehlender Möglichkeit zur Verhinderung des Irrtums

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 16.05.2002 - C-63/00

    Schilling und Nehring

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 109/10
    Weil es sich bei der Durchführung der hier streitgegenständlichen Beihilfen um Verfahren handelt, die eine Vielzahl von Anträgen betreffen, setzt das durch die Verordnung (EWG) Nr. 3508/92 eingeführte integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs voraus, dass die Beihilfeempfänger aktiv an der korrekten Durchführung der Verfahren mitwirken und die beizubringenden Informationen von vornherein vollständig und richtig sind (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Mai 2002 - C-63/00 [Schilling und Nehring] -, Slg. 2002, I-4483; Urteil vom 28. November 2002 - C-417/00 [Agrargenossenschaft Pretzsch] -, Slg. 2002, I-11053 und Urteil vom 4. Oktober 2007 - C-375/05 [Geuting] -, Slg. 2007, I-7983).
  • BVerwG, 24.02.2005 - 3 C 26.04

    Beihilfeantrag Tiere; Prämie; Sonderprämie für männliche Rinder; unrichtige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 109/10
    Hiernach gehört es zu den Obliegenheiten eines Antragstellers, sich über die Beihilfefähigkeit einer beantragten Fläche zu erkundigen (vgl. etwa im Fall der Sonderprämie für Rindfleischerzeuger: BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2005 - 3 C 26.04 -, Buchholz 451.90 Sonstiges Europäisches Recht Nr. 199, und im Fall einer Flächenzahlung: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 2 L 21/08 -, juris).
  • EuGH, 28.11.2002 - C-417/00

    Agrargenossenschaft Pretzsch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 109/10
    Weil es sich bei der Durchführung der hier streitgegenständlichen Beihilfen um Verfahren handelt, die eine Vielzahl von Anträgen betreffen, setzt das durch die Verordnung (EWG) Nr. 3508/92 eingeführte integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs voraus, dass die Beihilfeempfänger aktiv an der korrekten Durchführung der Verfahren mitwirken und die beizubringenden Informationen von vornherein vollständig und richtig sind (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Mai 2002 - C-63/00 [Schilling und Nehring] -, Slg. 2002, I-4483; Urteil vom 28. November 2002 - C-417/00 [Agrargenossenschaft Pretzsch] -, Slg. 2002, I-11053 und Urteil vom 4. Oktober 2007 - C-375/05 [Geuting] -, Slg. 2007, I-7983).
  • EuGH, 04.10.2007 - C-375/05

    Geuting - Rindfleisch - Prämie für die Erhaltung des Mutterkuhbestands

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 109/10
    Weil es sich bei der Durchführung der hier streitgegenständlichen Beihilfen um Verfahren handelt, die eine Vielzahl von Anträgen betreffen, setzt das durch die Verordnung (EWG) Nr. 3508/92 eingeführte integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs voraus, dass die Beihilfeempfänger aktiv an der korrekten Durchführung der Verfahren mitwirken und die beizubringenden Informationen von vornherein vollständig und richtig sind (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Mai 2002 - C-63/00 [Schilling und Nehring] -, Slg. 2002, I-4483; Urteil vom 28. November 2002 - C-417/00 [Agrargenossenschaft Pretzsch] -, Slg. 2002, I-11053 und Urteil vom 4. Oktober 2007 - C-375/05 [Geuting] -, Slg. 2007, I-7983).
  • OVG Niedersachsen, 27.07.2010 - 10 LA 38/09

    Erkundigung über die Beihilfefähigkeit einer beantragten Fläche als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 109/10
    Die Beklagte hat die mit Beschluss des Senats vom 27. Juli 2010 (10 LA 38/09) zugelassene Berufung wie folgt begründet: Zu Unrecht habe das Verwaltungsgericht dem Kläger eine weitere Flächenzahlung für das Antragsjahr 2003 zugesprochen.
  • OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 8/12

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Flächenzahlungen gem. Art. 49 Abs. 4 UAbs. 1

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 109/10
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte in diesem Verfahren sowie in dem Verfahren 10 LB 8/12 und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2010 - 10 LB 54/08

    Anspruch auf Schlachtprämien und Sonderprämien für männliche Rinder trotz einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 109/10
    Ein Antragsteller handelt nur dann im Sinne des Art. 44 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 ohne Schuld, wenn er seinen Irrtum nicht verhindern konnte (Senatsurteil vom 1. September 2010 - 10 LB 54/08 -, AUR 2011, 35; Beschluss des 8. Senats des erkennenden Gerichts vom 20. Juni 2008 - 8 LA 11/08 -, RdL 2008, 249 = AUR 2008, 347 = UPR 2009, 108).
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2008 - 8 LA 11/08

    Voraussetzungen für die Zurücknahme von Zuwendungen zur Förderung des ländlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 109/10
    Ein Antragsteller handelt nur dann im Sinne des Art. 44 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 ohne Schuld, wenn er seinen Irrtum nicht verhindern konnte (Senatsurteil vom 1. September 2010 - 10 LB 54/08 -, AUR 2011, 35; Beschluss des 8. Senats des erkennenden Gerichts vom 20. Juni 2008 - 8 LA 11/08 -, RdL 2008, 249 = AUR 2008, 347 = UPR 2009, 108).
  • OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 10 LB 179/07

    Anforderungen an die Geltendmachung von Schlachtprämien und Sonderprämien für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 109/10
    Eine solche Versicherung schließt Überprüfungs- und Sorgfaltspflichten für die vom Betriebsinhaber vor und bei der Antragstellung gemachten Angaben mit ein (vgl. Senatsurteil vom 24. April 2008 - 10 LB 179/07 -, RdL 2008, 346 = AUR 2009, 31).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2011 - 2 L 21/08

    Obliegenheiten bei der Beantragung einer Flächenbeihilfe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 109/10
    Hiernach gehört es zu den Obliegenheiten eines Antragstellers, sich über die Beihilfefähigkeit einer beantragten Fläche zu erkundigen (vgl. etwa im Fall der Sonderprämie für Rindfleischerzeuger: BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2005 - 3 C 26.04 -, Buchholz 451.90 Sonstiges Europäisches Recht Nr. 199, und im Fall einer Flächenzahlung: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 2 L 21/08 -, juris).
  • VG Cottbus, 11.05.2021 - 3 K 573/16
    Aus dem Wortlaut "auf andere Weise" ergibt sich, dass die Angabe richtiger Angaben einen Unterfall der zweiten Variante darstellt und letztere den Fall regelt, in dem der Antragsteller unverschuldet unrichtige Angaben macht (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 17. Januar 2012 - 10 LB 109/10 - juris Rn. 30; VG Lüneburg, Urteil vom 02. März 2020 - 1 A 151/19 - juris Rn. 36).

    Nach der Rechtsprechung handelt aber derjenige ohne Schuld im Sinne der Vorschrift, dem im Rahmen einer wertenden Betrachtungsweise, bei der insbesondere Vertrauensschutzgesichtspunkte eine Rolle spielen können, die festgestellten Unregelmäßigkeiten billigerweise nicht angelastet werden können (VG Lüneburg, Urteil vom 02. März 2020 - 1 A 151/19 - juris Rn. 36; zu der wortlautidentischen Vorschrift des Art. 44 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2419/01 VG Oldenburg, Urteil vom 08. März 2005 - 12 A 4191/02 - juris Rn. 24; bestätigt durch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29. Juni 2007 - 10 LA 69/05 - juris Rn. 4 ff.; Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 10 LB 191/11 - Rn. 39; VG Minden, Urteil vom 16. November 2005 - 3 K 2986/03 - juris Rn. 40) bzw. der seinen Irrtum nicht verhindern konnte (OVG Niedersachsen, Urteil vom 17. Januar 2012 - 10 LB 109/10 - juris Rn. 31, Beschluss vom 20. Juni 2008 - 8 LA 11/08 - juris Rn. 11).

    Beihilfeempfänger sind verpflichtet, aktiv an der korrekten Durchführung der Verfahren mitzuwirken und sicherzustellen, dass die beizubringenden Informationen von vornherein vollständig und richtig sind (OVG Niedersachsen, Urteil vom 17. Januar 2012 - 10 LB 109/10 - juris Rn. 31 mit zahlreichen Verweisen auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs).

    Hiernach gehört es zu den Obliegenheiten eines Antragstellers, sich über die Beihilfefähigkeit einer beantragten Fläche zu erkundigen (zu Art. 44 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2419/01 BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2005 - 3 C 26.04 - juris Rn. 19; OVG Niedersachsen, Urteil vom 17. Januar 2012 - 10 LB 109/10 - juris Rn. 31).

  • VG Lüneburg, 12.01.2022 - 1 A 154/19

    Basisprämie; Cross Compliance; Cross-Compliance-Verstoß; Dauergrünland; Fräsen;

    Wenn ein Antragsteller - wie hier die Klägerin - "die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben" im Antrag versichert (Bl. 4 der Beiakte 1), dann schließt eine solche Versicherung stets Überprüfungs- und Sorgfaltspflichten für die vom Betriebsinhaber vor und bei der Antragstellung gemachten Angaben ein (Niedersächsisches OVG, Urt. v. 17.1.2012 - 10 LB 109/10 -, juris Rn. 31 m.w.N.).

    Da es sich bei der Gewährung unionsrechtlicher Beihilfen um Verfahren handelt, die eine Vielzahl von Anträgen betreffen, setzt das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs voraus, dass die Beihilfeempfänger aktiv an der korrekten Durchführung der Verfahren mitwirken und die beizubringenden Informationen von vornherein vollständig und richtig sind (vgl. bereits zur Verordnung (EWG) Nr. 3508/92: EuGH, Urt. v. 16.5.2002 - C-63/00 -, Schilling und Nehring, juris Rn. 34 ff.; Urt. v. 28.11.2002 - C-417/00 -, Agrargenossenschaft Pretzsch, juris Rn. 49 ff.; Urt. v. 4.10.2007 - C-375/05 -, Geuting, juris Rn. 30; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Urt. v. 17.1.2012 - 10 LB 109/10 -, juris Rn. 31).

  • VG Lüneburg, 02.03.2020 - 1 A 151/19

    Betriebsprämie; Ersttäter; Ersttäterprivileg; Fernerkundung; Günstigkeitsprinzip;

    Wenn ein Antragsteller - wie hier der Kläger - "die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben" im Antrag versichert (Bl. 34, 50 der Beiakte), dann schließt eine solche Versicherung stets Überprüfungs- und Sorgfaltspflichten für die vom Betriebsinhaber vor und bei der Antragstellung gemachten Angaben ein (Niedersächsisches OVG, Urt. v. 17.1.2012 - 10 LB 109/10 -, juris Rn. 31 m.w.N.).

    Da es sich bei der Gewährung unionsrechtlicher Beihilfen um Verfahren handelt, die eine Vielzahl von Anträgen betreffen, setzt das durch die Verordnung (EWG) Nr. 3508/92 des Rates vom 27. November 1992 zur Einführung eines integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems für bestimmte gemeinschaftliche Beihilferegelungen (ABl. L 355 S. 1) eingeführte integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs voraus, dass die Beihilfeempfänger aktiv an der korrekten Durchführung der Verfahren mitwirken und die beizubringenden Informationen von vornherein vollständig und richtig sind (vgl. EuGH, Urt. v. 16.5.2002 - C-63/00 -, Schilling und Nehring, juris Rn. 34 ff.; Urt. v. 28.11.2002 - C-417/00 -, Agrargenossenschaft Pretzsch, juris Rn. 49 ff.; Urt. v. 4.10.2007 - C-75/05 -, Geuting, juris Rn. 30; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Urt. v. 17.1.2012 - 10 LB 109/10 -, juris Rn. 31).

  • OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 8/12

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Flächenzahlungen gem. Art. 49 Abs. 4 UAbs. 1

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte in diesem Verfahren sowie in dem Verfahren 10 LB 109/10 und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
  • OVG Niedersachsen, 27.07.2010 - 10 LA 38/09

    Erkundigung über die Beihilfefähigkeit einer beantragten Fläche als

    Das Zulassungsverfahren wird unter dem Aktenzeichen 10 LB 109/10 als Berufungsverfahren fortgeführt; der Einlegung einer Berufung bedarf es nicht (§ 124a Abs. 5 Satz 5 VwGO).
  • VG Karlsruhe, 12.07.2018 - 12 K 10347/17

    Teilaufhebung und Rückforderung der bewilligten Ausgleichsleistungen nach dem

    Auch der Europäische Gerichtshof geht bei der Durchführung der hier streitgegenständlichen Beihilfemasseverfahren im Rahmen des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem davon aus, dass der Begünstigte aktiv an der korrekten Durchführung der Verfahren mitwirkt und die beizubringenden Informationen von vornherein vollständig und richtig sind (zur mit den VO (EG) Nr. 1698/2005, VO (EU) Nr. 65/2011 vergleichbaren VO (EWG) Nr. 3508/1992 EuGH, Urteil vom 16.05.2002 - C-63/00 -, juris Rn. 34; OVG Lüneburg, Urteil vom 17.01.2012 - 10 LB 109/10 -, juris Rn. 31).
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